Datum: 07.05.2025
Uhrzeit: 16:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Zoom
Diese Veranstaltung wird organisiert durch das Format:
Kommunikationsformate
Das Wissenschaftzeitvertragsgesetz und die wissenschaftliche Karriere als Doktorandin/Doktorand
mit Dr. Ulrike Preißler
Als Doktorandin oder Doktorand wird man an der Hochschule in einem befristeten Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschäftigt. In der Promotionsphase kann der Arbeitsvertrag bis zu einer Dauer von sechs Jahren befristet werden. Doch wie genau berechnet sich dieser mögliche Sechs-Jahres-Zeitraum? Und wie kann der befristete Vertrag bei der Betreuung von Kindern, chronischen Erkrankungen oder bei bestimmten Beurlaubungs-/Freistellungskonstellationen (z.B. Mutterschutz, Elternzeit etc.) noch verlängert werden? Macht die Finanzierung des befristeten Vertrages – also aus Haushalts- oder aus Drittmitteln – einen Unterschied bei der Anwendung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? Und wie sieht es mit der Qualifizierung durch die Promotion aus? Was passiert, wenn man nicht innerhalb der Sechs-Jahres-Frist promoviert wurde? Und wie verhält es sich, wenn man schneller promoviert ist – hat das eine Auswirkung auf die Vertragsdauer oder auf die sich der Promotionsphase anschließende Postdoc-Phase? All diese Fragen will der Workshop beantworten, damit Promovierende ihre Karriere in der Hochschule und Forschungseinrichtung besser planen können.
Rechtsanwältin Dr. Ulrike Preißler studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und wurde an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. Seit 2002 ist sie Justitiarin beim Deutschen Hochschulverband mit dem Schwerpunkt Hochschul- und Beamtenrecht. Im Speziellen widmet sie sich den folgenden Themen: W-Besoldung, Berufungs- und Bleibeverhandlungen an den Hochschulen, Erstberufung, Kommunikation und Selbstpräsentation in der Wissenschaft sowie Befristungsrecht beim wissenschaftlichen Nachwuchs.
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